Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, wurde die Rechtsgrundlage für deutsche Staatsgerichte nicht nur aus dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz entfernt, sondern auch die o.a. völkerrechtliche Grundlage für Gerichteund deren gesetzlichen Richter, ist als Folge der Beseitigung diesbezüglicher Legitimation aus dem Normbereich des Grundgesetzes,abhanden gekommen.
Quelle zur Beseitigung der Legitimation deutscher Gerichte und Richter:
Artikel 4 Ziffer 2 des Vertrages zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über dieHerstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) – EinigVtr -Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889).
Somit handelt es sich im o.a. Verfahren offenkundig nicht umgesetzliche Richter, sondern vielmehr um Privatpersonen, ohne eine gesetzliche Legitimation, Gerichtsverfahren überhaupt durchführen zu dürfen bzw. ist der deutschen Bevölkerung der gesetzliche Richter (ehem. Art. 101 GG) seit dem Mauerfall im Jahre 1990 entzogen worden, so dass von einer Unabhängigkeit deutscher Gerichte bzw. von einer richterlichen Unabhängigkeit seit 20 Jahren nicht mehr gesprochen werden kann.
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